Wir nehmen die Ausbildung sehr ernst ! und erwarten, Sorgfältikeit am Pferd und respektvollen Umgang mit unseren Kunden

 

 

 

 

 

Zielsetzung: Erlernen von Fähigkeiten und der Theorie, zur Absolvierung Lehre zum Hufschmied.

 

 

186. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Berufsausbildung im Lehrberuf Hufschmied/in (Hufschmied/in-Ausbildungsordnung)

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008, wird verordnet:

Lehrberuf Hufschmied/in

§ 1.

(1) Der Lehrberuf Hufschmied/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.

(2) In die Ausbildung im Lehrberuf Hufschmied/in kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2016 eingetreten werden.

(3) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.

Berufsprofil

§ 2.

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Hufschmied/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1. Einrichten eines mobilen und stationären Beschlagplatzes,

2. Beurteilen und Analysieren der Hufformen,

3. Analysieren und Beurteilen der alten Beschläge, des Pferdes in statischen und dynamischen Zustand,

4. Korrigieren (Strahl pflegen, Sohle putzen, Tragrand kürzen) des Hufes und Beraspeln der Hufwand,

5. Herstellen und Zurichten von Hufeisen nach Normen sowie Warmaufrichten des Hufeisen auf den Huf,

6. Auswählen der Nägel für Huf und Hufeisen, Aufnageln und Vernieten der Hufeisen sowie Endbearbeiten,

7. Prüfen des frisch beschlagenen Pferdes im statischen und dynamischen Zustand,

8. Beraten und Informieren von Kunden in Fragen zB der Hufpflege, des Hufbeschlages und der Pferdehaltung